Rote Listen werden sowohl national als auch international erstellt. Für Deutschland gibt es die "Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands". Darüber hinaus erstellt (fast) jedes Bundesland eine eigene Rote Liste. Diese Bewertung auf Länderebene wird mittlerweile zunehmend weiter regionalisiert, wobei z.B. verschiedene Flusseinzugssysteme gesondert betrachtet werden.
Kategorie | Bezeichnung der Kategorie |
0 | ausgestorben oder verschollen |
1 | vom Aussterben bedroht |
2 | stark gefährdet |
3 | gefährdet |
G | Gefährdung unbekannten Ausmaßes, (früher Kategorie 4 = potenziell gefährdet) |
R | extrem selten |
V | Vorwarnliste |
D | Daten unzureichend |
★ (u) | ungefährdet (u = das auf anglermap verwendete Zeichen) |
♦ (nb) | nicht bewertet (nb = das auf anglermap verwendete Zeichen) |
B | bestandsgefördert, (eine für Berlin zusätzlich vergebene Kategorie) |
In den Roten Listen ist nicht nur vermerkt, wie der Gefährdungsgrad einer Art aktuell eingeschätzt wird, es werden auch Veränderungen und kurz- bzw. langfristige Tendenzen aufgezeichnet. Mit jedem einzelnen Gefährdungsgrad sind auch mögliche Gegenmaßnahmen notiert, mit denen (zumindest theoretisch) Verbesserungen des aktuellen Zustandes erreicht werden könnten
Bevor eine Fischart in eine der Kategorien der Roten Listen eingestuft wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Der Einstufung gehen in der Regel umfangreiche Untersuchungen und Literaturstudien voraus. Auch werden zahlreiche Experten einbezogen, um den aktuellen Status einer Fischart möglichst genau bewerten zu können.
Die Beschreibung und Definition der einzelnen Gefährdungsstufen wird in den verschiedenen Bezugsräumen (Bundesländer bzw. Deutschland) nicht ganz einheitlich vorgenommen. Die nachfolgenden Kriterien geben die wesentlichen Gesichtspunkte der Bewertung wieder, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Mit einem Klick auf eine der gelisteten Kategorien finden Sie weitere Informationen zu diesem Gefährdungsgrad.
In diese Kategorie werden Arten eingestuft, die im Bezugsraum so schwerwiegend bedroht sind, dass ihr Aussterben zu befürchten steht. Insbesondere wenn die Ursachen, die für die Gefährdung verantworlich zu machen sind, weiterhin fortbestehen, ist mit einem Aussterben der Art in absehbarer Zeit zu rechnen. Ein Überleben der Art ist im Bezugsraum nur dann möglich, wenn die Gefährdungsursachen unmittelbar beseitigt oder wirksame Hilfs- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Es ist mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
In diese Kategorie werden Arten eingestuft, die im Bezugsraum so schwerwiegend bedroht sind, dass ihr Aussterben zu befürchten steht. Insbesondere wenn die Ursachen, die für die Gefährdung verantworlich zu machen sind, weiterhin fortbestehen, ist mit einem Aussterben der Art in absehbarer Zeit zu rechnen. Ein Überleben der Art ist im Bezugsraum nur dann möglich, wenn die Gefährdungsursachen unmittelbar beseitigt oder wirksame Hilfs- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Es ist mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt:
Die Art ist im Bezugsraum erheblich zurückgegangen oder durch bereits vorhandene oder absehbahre Gefährdungen in ihrem Bestand erheblich bedroht. Gelingt es nicht, die Gefährdungsursachen zu beseitigen oder abzuwenden, wird voraussichtlich eine Einstufung in die Kategorie "vom Aussterben bedroht" erforderlich. Eines der folgenden Kriterien wird erfüllt:
Die Art ist im Bezugsraum merklich zurückgegangen oder durch bereits vorhandene oder absehbare Gefährdungen in ihrem Bestand bedroht. Gelingt es nicht, die Gefährdungsursachen zu beseitigen oder abzuwenden, wird voraussichtlich eine Einstufung in die Kategorie "stark gefährdet" erforderlich. Eines der folgenden Kriterien wird erfüllt:
Die Art ist gefährdet. Einzelne Untersuchungen im Bezugsraum lassen eine Gefährdung erkennen, die vorhandenen Informationen reichen jedoch nicht aus, um eine exakte Einstufung in die Kategorien 1-3 vornehmen zu können.
In diese Kategorie werden Arten eingestuft, die im Bezugsraum extrem selten sind oder nur sehr lokale Vorkommen zeigen, wobei die Bestände der Art in der Summe weder kurz- noch langfristig abgenommen haben. Auch ist die Art nicht aktuell bedroht. Die wenigen und kleinen Vorkommen im Bezugsraum sind jedoch gegenüber unvorhersagbare Gefährdungen besonders anfällig.
Arten mit merklichem Bestandsrückgang im Bezugsraum. Eine Gefährdung ist jedoch noch nicht vorhanden. Gelingt es nicht, die Ursachen für den Bestandsrückgang zu beseitigen oder abzuwenden, wird voraussichtlich eine Einstufung in die Kategorie "gefährdet" erforderlich.
Die Informationen zur Verbreitung, Biologie und Gefährdung der Art sind unzureichend, wenn die Art
Arten werden als ungefährdet angesehen, wenn ihre Bestände im Bezugsraum zugenommen haben, stabil sind oder nur so leicht abgenommen haben, dass sie noch nicht in die Kategorie V (Vorwarnliste) aufgenommen werden müssen.
Diese Kategorie wird Arten zugeteilt, für die eine Gefährdungsanalyse nicht möglich (keine Informationen) oder nicht sinnvoll (Irrgäste, Arten ohne reproduktive Bestände, Fremdarten) erscheint.
Diese Kategorie wurde für die "Rote Liste und Gesamtartenliste der Fische und Neunaugen von Berlin" zusätzlich vergeben. Die Einstufung erfolgte dabei für Fischarten, die Gegenstand von langfristigen Schutz- oder Besatzprogrammen sind und ohne diese Programme mindestens in die Kategorie 2 fallen würden.