von Gerhard Michling, Siegenstraße 16, 51427 Bergisch Gladbach, nachfolgend "Anbieter" und Unternehmern nachfolgend "Kunde".
1.1 Alle Leistungen, die von dem Anbieter für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
1.2 Sämtliche Leistungen des Anbieters richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur in deutscher Sprache angeboten.
1.4 Von den Verpflichtungen des § 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB (Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr) ist der Anbieter gemäß § 312i Absatz 2 Satz 2 BGB befreit.
2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Schaltung einer Werbeanzeige (Werbeeintrag oder Werbebanner = Werbeanzeige) des Kunden auf der Website des Anbieters. Die Werbeanzeige soll auf der Website des Anbieters unter der Internet-Adresse www.anglermap.de dargestellt werden.
2.2 Die Art, das Aussehen, die Auflösung und die Platzierung der Anzeige sowie die Größe der Grafik und die Größe der Datei ergeben sich aus dem jeweiligen Buchungsformular. Soweit in dem Buchungsformular nichts Abweichendes geregelt ist, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine bestimmte Platzierung.
2.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, dem Kunden Auskunft zu erteilen über
2.4 Der Anbieter als Verantwortlicher und Gestalter der Website sowie der Kunde als Gestalter und Verantwortlicher der Werbeanzeige werden darauf achten, dass die Werbung als solche klar erkennbar und von den übrigen Inhalten der Angebote eindeutig getrennt ist. Den Vorgaben des § 6 TMG soll hiermit Rechnung getragen werden.
3.1 Der Kunde wird dem Anbieter die Daten für die Werbeanzeige sowie etwaige Fotos und Grafiken rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Werktage vor der nach dem Buchungsformular geplanten Schaltung, zur Verfügung stellen. Die zugrunde liegenden Dateien wird der Kunde dem Anbieter entweder als E-Mail-Attachment zusenden oder aber auf einem Datenträger in einem elektronischen Format zur Verfügung stellen. Sofern der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, wird der Anbieter dem Kunden eine angemessene Nachfrist einräumen. Bei Verstreichen der Nachfrist ist der Anbieter zur Kündigung des Vertrags, gegebenenfalls zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.
3.2 Der Anbieter wird die Werbeanzeige, wie im Buchungsformular vereinbart, online schalten. Der Kunde wird unverzüglich überprüfen, ob die Anzeige vertragsgemäß geschaltet wurde. Etwaige Mängel wird er dem Anbieter innerhalb von 5 Werktagen in einer angemessenen Form anzeigen. Anderenfalls gilt die Werbeanzeige als abgenommen.
4.1 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte, auf die die Werbeanzeige verweist, verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die Werbeanzeige sowie verlinkte Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Der Kunde wird die Werbeanzeige und den Inhalt, auf welchen er verweist bzw. auf welchen der Link geschaltet ist, derart gestalten, dass von ihm keine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen ausgeht. Der Kunde wird insbesondere Urheberrechte Dritter beachten sowie keine sonstigen verbotenen Inhalte, vor allem Kinderpornographie oder rechts- oder linksextremistische Propaganda, auf der Website, auf welche die Werbeanzeige verweist, anbieten. Der Kunde wird keine Inhalte in das Internet einbringen oder auf sie hinweisen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, die Persönlichkeitsrechte und Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird.
4.2 Der Kunde ist auch für den Inhalt und die Gestaltung der Werbeanzeige allein verantwortlich.
4.3 Der Kunde wird den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegen diesen wegen rechtlicher Unzulässigkeit der Anzeige bzw. der Website, auf welche die Anzeige verweist, geltend gemacht werden.
4.4 Der Anbieter wird auf Anordnung der Behörden deren Nachforschungen bei Verdacht strafrechtlicher Verstöße oder von Verstößen gegen andere Sicherheitsbestimmungen unterstützen. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser behördlichen Anordnungen durch den Anbieter erfolgt grundsätzlich nicht. Lediglich bei offensichtlich erkennbarer Rechtswidrigkeit derartiger Anordnungen wird sich der Anbieter gegen diese in angemessener Form verteidigen. In diesem Fall besteht ein Anspruch gegen den betroffenen Nutzer aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
5.1 Sofern der Kunde schuldhaft gegen die unter § 4 Ziffer 4.1 und 4.2 genannten Verpflichtungen verstößt, behält sich der Anbieter vor, die Werbeanzeige zu entfernen.
5.2 Der Anbieter wird zur Vermeidung eigener straf- oder zivilrechtlicher Konsequenzen bereits bei einem hinreichenden Verdacht der Rechtswidrigkeit, welcher etwa in der Aufnahme polizeilicher Ermittlungen liegen kann, die Inhalte vorübergehend sperren.
5.3 Der Anbieter wird den Kunden vorher abmahnen, es sei denn, die Rechtswidrigkeit ist offensichtlich. Der Anbieter wird die Anzeige vorübergehend sperren, bis sich der Verdacht entkräftet hat. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass die Inhalte, auf die verwiesen wird, rechtmäßiger Natur sind. Im Falle des positiven Beweises wird der Anbieter die Anzeige wieder online schalten.
5.4 Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Werbeanzeige dauerhaft zu deaktivieren bzw. zu entfernen, sofern diese auf beleidigende, diskriminierende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte verweist, insbesondere strafbare Inhalte oder Inhalte, die gegen die guten Sitten verstoßen, enthält. Diese dauerhafte Entfernung seitens des Anbieters kommt in Betracht, sofern ebenfalls ein Recht zur fristlosen Kündigung gegeben wäre und er den Kunden zuvor abgemahnt hat. Eine Abmahnung ist jedoch nicht erforderlich, wenn die Pflichtverletzung derart erheblich ist, dass dem Anbieter die weitere Aktivierung der Werbeanzeige unzumutbar ist.
5.5 Eine Verpflichtung des Anbieters dafür Sorge zu tragen, dass die Werbeanzeige nach der Kündigung des Vertrages internetweit, d.h. aus sämtlichen Suchmaschinen, Proxies, Caches, Online-Archiven Dritter etc., entfernt wird, besteht nicht.
Der Kunde räumt dem Anbieter an den Texten der Werbeanzeige bzw. den Fotos und Grafiken im Rahmen der Schaltung einer Werbeanzeige ein einfaches, räumlich unbeschränktes sowie zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags begrenztes Nutzungsrecht für alle bekannten Verwertungsarten ein. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen, jedoch insoweit auf Anpassungen eingeschränkt, die für die Schaltung im Internet sowie auf der Website des Anbieters erforderlich sind.
Der Anbieter kann seine Website für planmäßige Wartungsarbeiten zeitweilig aussetzen. Wartungsarbeiten werden grundsätzlich an Werktagen zwischen 23:00 Uhr und 01:00 Uhr vorgenommen. Der Anbieter wird dem Kunden außerplanmäßige Wartungsarbeiten mit angemessener Frist, mindestens 10 Werktage, im Voraus mitteilen. Die Offline-Schaltung der Website ohne Vorankündigung ist unzulässig, sofern der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen diesen Umstand zu vertreten haben.
8.1 Der Schaltungstermin für die Werbeanzeige ergibt sich aus dem jeweiligen Buchungsformular.
8.2 Der Vertrag wird für die aus dem Buchungsformular gewählte Laufzeit geschlossen.
8.3 Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Vor einer solchen Kündigung ist eine Abmahnung erforderlich, es sei denn, ein Erfolg ist nicht zu erwarten oder das Vertrauensverhältnis ist so nachhaltig gestört, dass eine sofortige Beendigung des Vertrags gerechtfertigt erscheint.
8.4 Für den Anbieter ergibt sich insbesondere ein Recht zur fristlosen Kündigung, wenn der Kunde mit der Zahlung eines erheblichen Teils der Vergütung in Verzug ist.
8.5 Für den Kunden ergibt sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere, wenn dem Anbieter die Schaltung der Anzeige für einen längeren und erheblichen Zeitraum aufgrund höherer Gewalt unmöglich ist (§ 6).
8.6 Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
8.7 Auf § 5 Ziffer 5.5 wird ausdrücklich hingewiesen.
Sofern dem Anbieter die Schaltung der Anzeige aufgrund höherer Gewalt (beispielsweise Krieg, Naturkatastrophen) für einen erheblichen Zeitraum nicht möglich ist, hat der Kunde das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 8).
Der Anbieter schuldet keinen Konkurrenzausschluss auf seinen Internetseiten.
11.1 Die Vergütung bestimmt sich nach der Vereinbarung im Buchungsformular. Die Vergütung versteht sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
11.2 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Zinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an den Anbieter zu bezahlen. Der Anbieter kann darüber hinaus aus einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten.
12.1 Der Anbieter übernimmt keine verschuldensunabhängige Haftung als Vermieter für bei Vertragsschluss vorliegende Mängel. Im Fall von Mängeln ist der Anbieter zur Nacherfüllung berechtigt. Bei Fehlschlagen von zwei Nacherfüllungsversuchen hat der Kunde das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen oder die Vergütung zu mindern.
12.2 Im Falle von Mängeln, welche die funktionierende Online-Schaltung der Anzeige betreffen, etwa Serverausfälle, ist der Kunde zur Minderung der Vergütung berechtigt. Soweit der Mangel bereits bei Vertragsschluss vorlag, wird insoweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche bleiben grundsätzlich unberührt.
12.3 Eine Abstandnahme vom Vertrag bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung hinsichtlich des Gesamtvertrags kommt erst in Betracht, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist oder eine nicht nur unerhebliche Vertragspflichtverletzung trotz Abmahnung bzw. Fristsetzung fortbesteht. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, sofern die Vertragspflichtverletzung derart schwerwiegend ist, dass eine Abmahnung nicht tauglich erscheint, die Pflichtverletzung zu beenden und/oder das Vertrauen wiederherzustellen. Dem Anbieter stehen vor einer solchen außerordentlichen Kündigung des Vertrags regelmäßig zwei Mängelbeseitigungsversuche bezogen auf den jeweiligen Mangel zu. Hierbei wird der Anbieter im Zuge der Nacherfüllung die Werbeanzeige entsprechend länger schalten. Der Kunde ist stattdessen zur Minderung der Vergütung berechtigt.
13.1 Für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, haftet der Anbieter unbegrenzt. Im Falle der Verletzung von Vertragspflichten, die unverzichtbar sind, um das Vertragsziel zu erreichen (Kardinalpflichten), haftet der Anbieter auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im letzteren Falle ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters – mit Ausnahne der Fälle der Ziffer 13.3 dieser AGB – ausgeschlossen.
13.2 Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.
13.3 Die Haftung wegen Vorsatzes, Garantie, Arglist und für Personenschäden bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt, ebenso die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
14.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB ist und die Leistungen für den Geschäftsbetrieb des Kunden erfolgt, oder es sich beim Kunden um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.3 Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
14.4 Alle Erklärungen der Parteien bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
14.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.
Gerhard Michling – Stand: 16.09.2019