Die Lebensbedingungen unserer einheimischen Fischarten sind je nach geografischer Lage eines Gewässers sehr verschieden. Maßnahmen zum Erhalt einer an den Lebensraum angepassten Fischbesiedlung werden daher insbesondere auf Länderebene ergriffen. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise die Einstufung der Arten in die Roten Listen oder die Festlegung von Schonzeiten und Schonmaßen.
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Nicht nur die Flusseinzugsgebiete von Elbe, Rhein, Donau, Weser und Oder bieten den dort lebenden Fischarten oftmals ganz unterschiedliche Bedingungen. Auch zwischen den eiszeitlich geprägten Seen im Osten Deutschlands, den von Menschenhand geschaffenen Abgrabungsgewässer in Nordrhein-Westfalen, den rasch fließenden Forellenbäche in Bayern oder den träge dahinfließenden Tieflandflüssen in Niedersachsen zeigten sich schon historisch große Unterschiede in der Besiedlung, Verbreitung und Gefährdung der heimischen Fischarten. Diese Unterschiede sind meist auch heute noch zu beobachten und der Grund dafür, dass wir vorhandenen Gefährdungssituationen zunächst meist auf Länderebene durch verschiedene Maßnahmen zu begegnen versuchen.
Über die Bestimmungen der Länder hinaus vereinbaren viele Angelvereine und Verbände für die von ihnen bewirtschafteten Gewässer zusätzliche Schonzeiten, Mindestmaße und Fangbegrenzungen, die auf die individuellen Bedingungen dieser Gewässer zugeschnitten sind.
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