Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Rheinisch-Bergischen Kreis insgesamt 41 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Rheinisch-Bergischen Kreis.
Gewässername: Sülz |
Ortslage: 51491 Overath (Immekeppel) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Sportanglerverein Köln-Mülheim 1911 e.V. |
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Gewässername: Grube Cox |
Ortslage: 51429 Bergisch Gladbach (Bensberg) |
Gewässertyp: Steinbruchsee |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Saaler Mühle |
Ortslage: 51429 Bergisch Gladbach (Bensberg) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Bensberg e.V. |
Gewässername: Hardtweiher |
Ortslage: 51429 Bergisch Gladbach (Moitzfeld) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelverein der Feuerwehr Bensberg |
Gewässername: Kahnweiher |
Ortslage: 51427 Bergisch Gladbach (Refrath) |
Gewässertyp: Weiher |
Verein / Verband: Angelsportverein Bensberg e.V. |
Gewässername: Sülz |
Ortslage: 51503 Rösrath (Hoffnungsthal) |
Gewässertyp: Fluss |
Verein / Verband: Angelsportverein Hoffnungsthal 1959 e.V. |
Gewässername: Talsperre Diepental |
Ortslage: 42799 Leichlingen / Rheinl |
Gewässertyp: Talsperre |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Vorsperre Große Dhünn |
Ortslage: 51515 Kürten (Laudenberg) |
Gewässertyp: Talsperre |
Verein / Verband: Wupperverband |
Gewässername: Große Dhünntalsperre |
Ortslage: 51515 Kürten |
Gewässertyp: Talsperre |
Verein / Verband: Wupperverband |
Gewässername: BASt Weiher |
Ortslage: 51427 Bergisch Gladbach (Frankenforst) |
Gewässertyp: Weiher |
Pächter: unbekannt |
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Der Rheinisch-Bergische Kreis liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 282.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 430 km2. Von den im Rheinisch-Bergischen Kreis registrierten 41 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 25 auf stehende Gewässer, 16 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch im Rheinisch-Bergischen Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Nordrhein-Westfalen