Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Rhein-Erft-Kreis insgesamt 89 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Rhein-Erft-Kreis.
Gewässername: Entenweiher |
Ortslage: 50321 Brühl / Rheinl (Pingsdorf) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Pächter: unbekannt |
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Gewässername: Gotteshülfeteich |
Ortslage: 50354 Hürth / Rheinl (Gleuel) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Verein / Verband: Angler-Interessengemeinschaft Burg Schallmauer e.V. |
Gewässername: Gallbergweiher |
Ortslage: 50321 Brühl / Rheinl (Badorf) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Verein / Verband: Angel-Verein Brühl und Umgebung e.V. |
Gewässername: Berggeistsee |
Ortslage: 50321 Brühl / Rheinl (Badorf) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Verein / Verband: Angel-Verein Brühl und Umgebung e.V. |
Gewässername: Villenhofer Maar |
Ortslage: 50321 Brühl / Rheinl (Badorf) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Verein / Verband: Anglerinteressengemeinschaft Freizeit Brühl-Kiesberg e.V. |
Gewässername: Zwillingssee |
Ortslage: 50374 Erftstadt (Liblar) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Pächter: unbekannt |
Gewässername: Donatussee |
Ortslage: 50374 Erftstadt (Liblar) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Verein / Verband: Angler Interessengemeinschaft Zweisee e.V. |
Gewässername: Untersee |
Ortslage: 50374 Erftstadt (Liblar) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Verein / Verband: Anglerinteressengemeinschaft Unter- und Mittelsee e.V. |
Gewässername: Mittelsee |
Ortslage: 50374 Erftstadt (Liblar) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Verein / Verband: Anglerinteressengemeinschaft Unter- und Mittelsee e.V. |
Gewässername: Obersee |
Ortslage: 50374 Erftstadt (Liblar) |
Gewässertyp: Restwasser (Braunkohle) |
Verein / Verband: Weidener Sport-Fischer-Club e.V. |
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Der Rhein-Erft-Kreis liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und hat mehr als 466.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 700 km2. Von den im Rhein-Erft-Kreis registrierten 89 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 54 auf stehende Gewässer, 35 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen und damit auch im Rhein-Erft-Kreis geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Nordrhein-Westfalen