Für das Bundesland Nordrhein-Westfalen sind im Gewässerverzeichnis unserer anglermap insgesamt 1.838 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen die 10 größten stehenden Gewässer in Nordrhein-Westfalen
Gewässername: Möhnesee |
Ortslage: 59519 Möhnesee (Körbecke) |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 1.067 ha |
Verein / Verband: Ruhrverband |
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Gewässername: Biggetalsperre |
Ortslage: 57462 Olpe / Biggesee (Sondern) |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 876 ha |
Verein / Verband: Ruhrverband |
Gewässername: Rurtalsperre |
Ortslage: 52152 Simmerath (Rurberg) |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 770 ha |
Verein / Verband: Fischerei-Pächtergemeinschaft Rursee e.V. |
Gewässername: Große Dhünntalsperre |
Ortslage: 51515 Kürten |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 440 ha |
Verein / Verband: Wupperverband |
Gewässername: Sorpesee |
Ortslage: 59846 Sundern / Sauerl (Langscheid) |
Gewässertyp: Stausee |
Gewässerfläche: 330 ha |
Verein / Verband: Ruhrverband |
Gewässername: Halterner Stausee |
Ortslage: 45721 Haltern / See |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 290 ha |
Verein / Verband: Gelsenwasser AG |
Gewässername: Baldeneysee |
Ortslage: 45259 Essen / Ruhr (Heisingen) |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 264 ha |
Verein / Verband: Fischerei-Verein Essen e.V. |
Gewässername: Wuppertalsperre |
Ortslage: 42477 Radevormwald |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 225 ha |
Verein / Verband: Wupperverband |
Gewässername: Wiehltalsperre |
Ortslage: 51580 Reichshof |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 220 ha |
Verein / Verband: Aggerverband |
Gewässername: Hennetalspere |
Ortslage: 59872 Meschede (Mielinghausen) |
Gewässertyp: Talsperre |
Gewässerfläche: 215 ha |
Verein / Verband: Ruhrverband |
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Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat etwa mehr als 17,8 Millionen Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 34.110 km2. Von den in Nordrhein-Westfalen registrierten 1.838 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 1.227 auf stehende Gewässer, 536 auf Bach- und Flussstrecken, 37 auf Kanalabschnitte und 38 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Nordrhein-Westfalen besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte, Flussneunauge oder Groppe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Aal, Äsche, Bachforelle oder Barbe. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Nordrhein-Westfalen geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
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