Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für den Landkreis Teltow-Fläming insgesamt 84 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer im Landkreis Teltow-Fläming.
Gewässername: Siethener See |
Ortslage: 14974 Ludwigsfelde (Siethen) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Binnenfischerei Potsdam GbR |
Gewässername: Krumme Lanke |
Ortslage: 15834 Rangsdorf |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Fischerei Rangsdorf |
Gewässername: Großer Zeschsee |
Ortslage: 15806 Zossen (Zesch am See) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Fischhof am Mellensee |
Gewässername: Motzener See |
Ortslage: 15806 Zossen (Kallinchen) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Fischerei Kallinchen |
Gewässername: Fenne und Krone |
Ortslage: 15834 Rangsdorf (Groß Machnow) |
Gewässertyp: Natursee |
Verein / Verband: Kreisanglerverband Zossen e.V. |
Gewässername: Kiesgruben 1-7 |
Ortslage: 14974 Ludwigsfelde |
Gewässertyp: Baggersee |
Verein / Verband: Kreisanglerverband Zossen e.V. |
Gewässername: Blankensee |
Ortslage: 14959 Trebbin (Blankensee) |
Gewässertyp: Flusssee |
Fischereibetrieb: Binnenfischerei Potsdam GbR |
Gewässername: Mellensee |
Ortslage: 15838 Am Mellensee |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Fischerei Mellensee GbR |
Gewässername: Großer Wünsdorfer See |
Ortslage: 15806 Zossen (Wünsdorf) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: Fischerei Wünsdorf |
Gewässername: Kleiner Wünsdorfer See |
Ortslage: 15806 Zossen (Wünsdorf) |
Gewässertyp: Natursee |
Fischereibetrieb: FG "Kleiner Wünsdorfer See" |
Der Landkreis Teltow-Fläming liegt im Bundesland Brandenburg und hat mehr als 164.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 2.100 km2. Von den im Landkreis Teltow-Fläming registrierten 84 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 71 auf stehende Gewässer, 9 auf Bach- und Flussstrecken, 4 auf Kanalabschnitte und 0 auf Häfen.
Für die Angelfischerei gelten auch in Brandenburg besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Atlantischer Stör, Bitterling, Bachneunauge, Bachschmerle, Elritze, Finte oder Flussneunauge sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Barbe oder Hecht. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.
Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Brandenburg und damit auch im Landkreis Teltow-Fläming geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.
Angeln in den Landkreisen von Brandenburg