Angeln in der kreisfreien Stadt Kiel

Gewässer in der kreisfreien Stadt Kiel

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Im Gewässerverzeichnis unserer anglermap sind für die kreisfreie Stadt Kiel insgesamt 11 Gewässer und Gewässerstrecken registriert. Die nachfolgende Liste zeigt Ihnen 10 dieser Gewässer in der kreisfreien Stadt Kiel.

Gewässername:  Kieler Hafen
Ortslage: 24103 Kiel (Altstadt)
Gewässertyp:  Seehafen
Pächter: unbekannt
Kieler Hafen (Kiel) – südwestliches Hafenende

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Gewässername: Vorderer Russee
Ortslage: 24113 Kiel (Hassee)
Gewässertyp:  Natursee
Verein / Verband:  Angelsportverein der Postler Kiel e.V.
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Gewässername: Drachensee
Ortslage: 24113 Kiel (Hassee)
Gewässertyp:  Natursee
Verein / Verband:  Angelsportgemeinschaft Drachensee e.V.
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Gewässername: Rammsee
Ortslage: 24113 Molfsee
Gewässertyp:  Natursee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Molfsee
Ortslage: 24113 Molfsee
Gewässertyp:  Natursee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Wellsee
Ortslage: 24145 Kiel (Wellsee)
Gewässertyp:  Natursee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Langsee
Ortslage: 24147 Kiel (Elmschenhagen-Nord)
Gewässertyp:  Natursee
Verein / Verband:  Kreissportfischerverband Kiel e.V.
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Gewässername: Tröndelsee
Ortslage: 24147 Kiel (Elmschenhagen-Nord)
Gewässertyp:  Natursee
Pächter: unbekannt
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Gewässername: Flemhuder See
Ortslage: 24107 Quarnbeck (Flemhude)
Gewässertyp:  Natursee
Verein / Verband:  Sportfischerverein Flemhuder See e.V.
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Gewässername: Schwentine
Ortslage: 24148 Kiel (Wellingdorf)
Gewässertyp:  Fluss
Verein / Verband:  Anglerverein "An de Waterkant" von 1928 e.V.
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Weitere 1 Gewässer in der kreisfreien Stadt Kiel finden Sie in unserem anglermap-Suchportal

Die kreisfreie Stadt Kiel liegt im Bundesland Schleswig-Holstein und hat mehr als 247.000 Einwohner auf einer Gesamtfläche von etwa 110 km2. Von den in der kreisfreien Stadt Kiel registrierten 11 Gewässer und Gewässerstrecken entfallen 8 auf stehende Gewässer, 2 auf Bach- und Flussstrecken, 0 auf Kanalabschnitte und 1 auf Häfen.

Für die Angelfischerei gelten auch in Schleswig-Holstein besondere Bedingungen. Fischarten wie zum Beispiel Ostgroppe, Bitterling, Bachneunauge, Barbe, Bachschmerle, Elritze oder Flussneunauge sind ganzjährig geschont und dürfen nicht geangelt werden. Für andere Arten sind befristete Schonzeiten festgelegt In dieser Zeit gehen diese Fischarten ihrem Laichgeschäft nach und sollten möglichst nicht gestört werden. Gesetzliche Schonzeiten gelten beispielsweise für die Arten Äsche, Bachforelle, Gründling oder Hecht. Eine Übersicht der gesetzlichen Schonzeiten und Schonmaße weiterer Fischarten finden Sie in unserem Fischportal. Sonstige Informationen zu den Süßwasserfischen in Deutschland entnehmen Sie bitte unserem Fischlexikon.

Manche Angelvereine oder sonstige Fischereiberechtigte legen für ihre Gewässer erweiterte Artenschonzeiten, Schonmaße oder auch maximale Entnahmemengen fest, die über die im Bundesland Schleswig-Holstein und damit auch in der kreisfreien Stadt Kiel geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinausgehen. Diese Bestimmungen sind den Fischereierlaubnisscheinen und ggf. den zusätzlichen Informationen zu entnehmen und beim Angeln unbedingt zu beachten.

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